Mit Herz und Hingabe schaffen wir unvergessliche Momente, die eure Geschichten, Träume und Werte einfangen. In jeder unserer Handlungen spiegeln sich Empathie, Liebe und das Bestreben wider, euren Hochzeitstag zu einer lebenslangen Erinnerung zu machen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen dem Schutz beider Vertragspartner. Die AGB sollen Missverständnisse und Unklarheiten zwischen Kundin/Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) und Diana Neureiter als freier Traurednerin (im Folgenden „Auftragnehmerin“ genannt) beseitigen.
Mit Auftragserteilung (vgl. Ziff. 7) erkennen die Auftraggeber die Gültigkeit dieser AGB an. Bei Fragen und/oder Unklarheiten steht die Auftragnehmerin selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Diese fallen gemäß des eröffneten bzw. auf Wunsch zugesandten Angebots an. Jederzeitige Änderungen sind vorbehalten. Ein unverbindliches und kostenfreies Gespräch von ca. einer Stunde zum Kennenlernen findet an einem von beiden Parteien abgestimmten Ort statt.
Nach Auftragserteilung erhält das Brautpaar einen Fragebogen zu ihrer Geschichte, den die Auftraggeber bis spätestens kurz vor dem vereinbarten Vorgespräch ausfüllen und an die Auftragnehmerin zurücksenden, da die Auswertung der Antworten seitens der Auftragsnehmerin auch eine Grundlage für die Individualität der Trauzeremonie darstellt.
Während eines ausführlichen Vorgesprächs von ca. zwei bis drei Stunden, das idealerweise ein bis zwei Monate vor der Trauung stattfindet, werden alle weiteren Fragen, die persönliche Geschichte und Wünsche seitens des Brautpaares erläutert.
Ggf. anfallende Fahrtkosten werden gesondert vereinbart (§ 312a BGB) und betragen regelmässig 0,42 EUR/km zzgl. MwSt.
Nach einem unverbindlichen Erstgespräch von ca. einer Stunde, das persönlich, am Telefon oder digital auf anderem Wege stattfinden kann, entscheidet das Brautpaar, ob es die Auftragnehmerin als freie Trau-Rednerin buchen will. Falls ja, wird eine schriftliche Bestätigung per E-Mail übersandt, in der alle wichtigen Details der freien Trauung festgehalten sind.
Mit dieser schriftlichen Bestätigung wird als Anzahlung eine Teilrechnung (Versand per E-Mail) in vertraglich vereinbarter Höhe fällig. Das vereinbarte Resthonorar wird 2 Wochen vor dem Trautermin fällig bzw. in Rechnung gestellt. Bei kurzfristigen Hochzeiten oder für Paare die im Ausland leben wird eine Barzahlung vereinbart. Diese wird in voller Höhe am Tag der Trauung fällig. In diesem Fall gilt die schriftliche Zusage zur Buchung per Email als Auftragsbestätigung.
Das Brautpaar schuldet das vereinbarte Honorar, ggf. zzgl. anfallender/vereinbarter Fahrtkosten/Spesen/Auslagen, gemeinsam.
Der Termin für die freie Trauung ist erst nach Zahlungseingang der vereinbarten Anzahlung auf dem angegebenen Konto endgültig reserviert/vereinbart/fixiert. Andernfalls kann die Auftragnehmerin vom Auftrag zurücktreten mit der Folge, dass die Reservierung hinfällig ist und keine Leistungspflicht mehr besteht. Die Terminreservierung ist dann für beide Seiten ohne weitere Folgen hinfällig.
Falls eine auswärtige Übernachtung und/oder Flugtransport erforderlich und vereinbart ist, werden von den Auftraggebern die Buchung und die Kosten für Flüge, Vollpension in einem Hotel bzw. einer Pension der Mittelklasse in der Nähe des Trauortes sowie ggf. Taxikosten zum Hotel und Ort der Trauung übernommen. Des Weiteren kann je nach vermehrtem Zeitaufwand ein höheres Honorar anfallen.
Die Auftragnehmerin ist während der Zeremonie vor Regen, übermäßiger Sonneneinstrahlung und anderen störenden Witterungseinflüssen zu schützen, da sie sonst eine ordnungsgemäße Zeremonie nicht garantieren kann.
Das Engagement beschränkt sich zeitlich auf die Dauer der Zeremonie, die in der Regel bei rd. 30-45 Minuten liegt. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, 30 Minuten vor der Trauung vor Ort zu sein, um etwaige Verzögerungen auffangen zu können.
Ein Auftrag gilt nur als erteilt, wenn er von der Auftragnehmerin schriftlich bestätigt worden ist. Als schriftliche Bestätigung gilt auch die Bestätigung per E-Mail. Damit tritt die Vereinbarung zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber in Kraft.
Der Auftragsgeber hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen die Trauvereinbarung zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Übersendung der Auftragsbestätigung. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber die Auftragnehmerin (Traurednerin Diana Neureiter, Bannholzstrasse 4, 74743 Seckach , E-Mail: diana@aus-zwei-mach-eins.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, die Trauvereinbarung zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Wenn der Auftraggeber die Trauvereinbarung widerruft, hat der Auftragnehmerin alle Zahlungen, die er vom Auftraggeber erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Auftraggeber eine andere Art der Lieferung als die von mir angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückgezahlt, an dem die Mitteilung über den Widerruf der Trauvereinbarung bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Auftraggeber dem Auftragnehmerin einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber den Auftragnehmerin von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich der Trauvereinbarung unterrichtet hat, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der in der Trauvereinbarung vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Diese haben in jedem Fall in schriftlicher Form (per Post oder per E-Mail) zu erfolgen.
Nach Ablauf der Widerrufsfrist ist ein unentgeltlicher Rücktritt des Auftraggebers von der geschlossenen Trau-Vereinbarung nicht mehr ohne wichtigen Grund möglich.
Bei einer Stornierung bis zu acht Wochen vor dem vereinbarten Termin ist die Anzahlung gemäß Ziff. 2 als pauschalierter Schadenersatzanspruch fällig, zzgl. Fahrtkosten in Höhe von 0,42 EUR/km zzgl. MwSt und bereits erbrachter Leistungen.
Bei einer Stornierung acht oder weniger Wochen vor dem vereinbarten Termin sind die Anzahlung gemäß Ziffer 2 sowie 70% des vereinbarten Resthonorars als pauschalierter Schadenersatzanspruch fällig, zzgl. Fahrtkosten in Höhe von 0,42 EUR/km zzgl. MwSt und bereits erbrachter Leistungen.
Bei einer Stornierung unter 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin sind die Anzahlung gemäß Ziffer 2 sowie 90% des vereinbarten Resthonorars als pauschalierter Schadenersatzanspruch fällig zzgl. Fahrtkosten in Höhe von 0,42 EUR/km zzgl. MwSt und bereits erbrachter Leistungen.
Ab 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin sind alle vereinbarten Zahlungen als pauschalierter Schadenersatzanspruch zu leisten, (ausgenommen die Anfahrtskosten zur Trauung), zzgl. bereits erbrachter Leistungen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, gegenüber der Auftragnehmerin den Nachweis darüber zu führen, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist. In diesem Fall schuldet der Auftraggeber nur den geringeren Schadensersatz.
Die Auftragnehmerin behält sich vor, die schriftliche Vereinbarung ebenfalls binnen einer Woche nach Rücklauf ohne Angabe von Gründen einseitig schriftlich per Post oder Email aufzukündigen (Absendetag ausreichend).
Sollten die vereinbarten Zahlungen durch die Auftraggeber nicht, unvollständig oder nicht fristgerecht eingehen, kann die Auftragnehmerin ebenfalls vom Vertrag zurücktreten. Die bis dahin geleisteten Zahlungen werden nicht zurückerstattet.
Kann die Auftragnehmerin in Folge von Krankheit, Unfall, Tod oder anderen wichtigen Gründen (z.B. Todesfall in der Familie, höhere Gewalt, etc.) die Vertragsleistung nicht erbringen, entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag und bereits gezahltes Honorar wird umgehend zurückerstattet, sofern der Auftragnehmer keinen Ersatzredner stellen kann. Wird bei Ausfall der Auftragnehmerin innerhalb von 6 Wochen vor Trautermin nur das fertig gestellte Redemanuskript gewünscht, um es z.B. durch einen selbst zu besorgenden Redner vortragen zu lassen, werden hierfür 60 % des vertraglich vereinbarten Honorars (zzgl bereits geleisteter Fahrtkosten und ggf. Spesen) berechnet.
Wenn die Auftragnehmerin einen Ersatzredner stellen kann und diesem eine bereits fertig gestellte Rede zur Verfügung stellt, behalten alle vertraglichen Regelungen ihre Gültigkeit.
Die Auftragnehmerin wird immer versuchen, einen Ersatzredner/eine Ersatzrednerin zu stellen, dies jedoch ohne Garantie und Anerkennung einer Rechtspflicht.
Persönliche Daten des Auftraggebers werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Weiterführende Informationen, wie wir Ihre Daten handhaben, finden Sie
hier.
Für den Inhalt der Zeremonien liegen die alleinigen Rechte aller Art bei der Auftragnehmerin als Urheberin.
Ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Auftragnehmerin ist eine Veröffentlichung der Traurede bzw. Teilen der Traurede in sozialen Netzwerken, auf Webseiten (eigene oder Fremde) etc. untersagt. Die Auftraggeber werden die Traugäste hierauf hinweisen und dafür Sorge tragen, dass vorstehende Regelung eingehalten wird.
Nachträglich vereinbarte TV-Aufzeichnungen müssen von der Auftragnehmerin genehmigt werden. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, im Falle einer TV-Aufzeichnung vom Vertrag zurück zu treten. Hierfür wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars fällig. Im Falle einer TV-Aufzeichnung erhöht sich das vereinbarte Honorar um 50%.
Der Auftraggeber räumt der Auftragnehmerin unentgeltlich und unwiderruflich, räumlich und zeitlich unbeschränkt, das Recht zur Verwertung und aller in Betracht kommenden Nutzungszwecke, die im Rahmen der Trauzeremonie durch die Auftragnehmerin fotografierten Lichtbildern und/oder Filmaufnahmen, mit einer unveränderten oder veränderten Darstellung, ein. Inhaltlich umfasst das Recht, die Nutzung für sämtliche Projekte, Aufträge und/oder künstlerische Arbeiten im weitesten Sinn, einschließlich der öffentlichen Ausstellung. Darüber hinaus auch die kommerzielle Nutzung in Printmedien, im Fernsehen über alle Verbreitungswege, im Internet, in Newslettern, auf CD, DVD und sonstigen Speichermedien, zum Zwecke der Werbung für Waren oder Dienstleistungen, unabhängig davon, ob diese Zwecke oder Waren oder Dienstleistungen schon bei Auftragserteilung bestanden oder bekannt waren. Dieses Recht zu Nutzung umfasst ebenfalls eine Digitalisierung und eine elektronische Bildbearbeitung, etwa durch Retuschierung und/oder Montagen.
Das Bereitstellen, sowie das Abspielen von Musik ist nicht Teil der Vertragsvereinbarung und wird im Bedarfsfall gesondert wie folgt berechnet:
Für die Versionen der ausgewählten und bereitgestellten Musikstücke wird keine Gewähr übernommen.
Die Gestaltung der Zeremonie unterliegt der künstlerischen Freiheit der Auftragnehmerin. Bei Nichtgefallen bestehen keinerlei Ansprüche seitens der Auftraggeber.
Die Haftung für Schadenersatz, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und im Übrigen ausgeschlossen. Die Auftragnehmerin haftet insbesondere nicht für Vermögens- und Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn und nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, falsche oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche oder gar falsche Angaben beim Vorgespräch zur Auftragserteilung entstehen. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Dies bezieht sich sowohl auf eventuelle Mängel als auch auf Nichterfüllung des Vertrags.
Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtliche Beziehungen gilt deutsches Recht. Im Geschäftsverkehr mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit natürlichen Personen wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten über diese AGB Mosbach vereinbart.
Diese haben keine Gültigkeit und gelten als nicht getroffen. Nachträgliche Streichungen in der Auftragserteilung und den AGB gelten als nicht erfolgt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform.
Die Auftragnehmerin ist selbstständig tätig und beim Finanzamt Mosbach gemeldet.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der Trauvereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der restlichen Vereinbarung hiervon nicht berührt. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt. Diese muss dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung so nah wie möglich kommen.